Der EuGH hat in der Rechtssache M.A.S. und M.B., in der Literatur auch als Taricco II bezeichnet, seine auf Art 325 AEUV gestützte Rsp aus der Rechtssache Taricco relativiert. Er kommt zum Schluss, nationale Gerichte seien zwar grundsätzlich verpflichtet, innerstaatliche Regelungen unangewendet zu lassen, wenn diese Regelungen der effektiven Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug entgegenstehen. Dies dürfe jedoch in einem Strafverfahren nicht zu einer Verletzung der Grundrechte der angeklagten...