Die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit

Die Beurteilung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit als der allgemeine Konkursgrund iSd § 66 Insolvenzordnung (IO) ist eine häufig an Buchsachverständige herangetragene Aufgabenstellung. Für die Feststellung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit, bei der es sich um eine revisible RechtsfrageSiehe Dellinger in Konecny/Schubert (Hrsg), Insolvenzgesetze (1999) KO § 66 Rz 6 mwN. handelt, hat der Sachverständige allerdings nur Tatfragen zu beurteilen. Auslegung und Anwendung des komplexen Rechtsbegriffs des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit obliegen hingegen den Gerichten, die dabei an die höchstrichterliche Rechtsprechung des OGH gebunden sind.Vgl Dellinger in Konecny/Schubert, KO, § 66 Rz 6; Bartsch/Heil, Grundriß des Insolvenzrechts4 (1983) Rz 14; Petschek/Reimer/Schiemer, Das österreichische Insolvenzrecht (1973) 32; Steininger, Strafrechtliche Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit Insolvenzen, in Jelinek (Hrsg), Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht (1987) 95 (110); Seicht, Der Inhalt der Begriffe „Zahlungsunfähigkeit“ und „Überschuldung“, GesRZ 1990, 179 (184); Dellinger, Geschäftsführerhaftung (1991) 22 und 54 f; Dellinger, Zahlungsunfähigkeit und Kridastrafrecht, ecolex 1998, 297 (297).