Fristsetzung durch OLG zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens

Wie hinlänglich bekannt, beträgt die Verfahrensdauer in Ermittlungsverfahren bei komplexeren Wirtschaftsstrafsachen sehr oft viele Jahre. Auch zehn Jahre oder mehr sind in derartigen Verfahren keine Seltenheit.Siehe dazu im Detail und insb zur Angemessenheit der Verfahrensdauer und der Rsp des EGMR Herbst/Wess, Überlange Verfahrensdauer in (gerichtlichen) Strafverfahren, in Lewisch (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht und Organverantwortlichkeit, Jahrbuch 15 (2015) 237 (237 ff). Im Zusammenhang...