Verfassungsverstoß einer zuständigkeitsbestimmenden Übergangsregelung im FinStrG

Die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010BGBl I 2010/104. sah eine Anhebung der für die Gerichte zuständigkeitsbestimmenden Wertbeträge in § 53 FinStrG vor, gleichzeitig aber auch eine Übergangsvorschrift, wonach die früheren Wertgrenzen für bereits anhängige Rechtssachen weitergelten sollten. In seinem Erkenntnis vom 29. 11. 2017, G 94/2017, sah der VfGH in dieser Übergangsvorschrift (§ 265 Abs 1p vorletzter Satz FinStrG) einen Verstoß gegen das Art 7 EMRK zu entnehmende Gebot der Gewährung des...