Österreichische Behörden leisten und erhalten von verschiedenen Staaten Rechtshilfe auf der Grundlage diverser Abkommen und Gesetze. Dabei ist eines allen gemein: Es besteht der Konsens über eine gemeinsame Wertegrundlage, sodass sich die Staaten einander bedenkenlos zur gegenseitigen Rechtshilfe verpflichten können. Auf Basis dieser gemeinsamen Wertegrundlage werden eingehende Rechtshilfeersuchen inhaltlich genauso wenig überprüft wie die Art und Weise, auf die ein ersuchter Staat geliefertes...