In einer Vielzahl von Fällen steht die Finanzstrafbehörde vor der Herausforderung, dass im Zuge von Betriebsprüfungen abgabenrechtliche Feststellungen getroffen werden, die den Verdacht des Vorliegens eines Finanzvergehens nahe legen, die Festsetzung der Abgaben jedoch mangels Vorlage bzw Existenz ordnungsgemäßer Grundaufzeichnungen nur im Wege einer Schätzung erfolgen konnte. In der Praxis führt dies insb zu einem Spannungsfeld zwischen strafrechtlichen Beweislast- und Beweismaßgrundsätzen...