Rechtshilfe nach dem EU-JZG und Sicherstellungsentscheidung

Im vorliegenden Urteil setzte sich der OGH mit der Frage auseinander, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier in Ungarn) erlassene Sicherstellungsentscheidung in Österreich vollstreckt werden kann. Dabei hatte er zu entscheiden, ob die in § 45 Abs 2 EU-JZGBundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, BGBl I 2004/36 idF BGBl I 2016/121. geforderte innerstaatliche Sicherstellungsmöglichkeit...