Abgabenrechtliche Begünstigungen wegen Gemeinnützigkeit trotz Abgabenhinterziehung?

Verfolgt ein Verein gem den §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigte Zwecke der Förderung des Körpersports, führt er aber für ausländische Profis Abzugsteuern nicht ab, kann Abgabenhinterziehung nicht als weiterer Zweck im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung angesehen und deshalb die Zuerkennung der Begünstigungen versagt werden. Alle Rechtsträger haben sich im Rahmen ihrer tatsächlichen Geschäftsführung gesetzestreu zu verhalten. Verstöße dagegen, etwa Abgabenhinterziehungen, können...