Angehörige und Zeugnisentschlagungsrechte

Aufgrund eines Erkenntnisses des VfGH trat am 1. 1. 2018 eine Änderung in § 156 Abs 1 Z 1 StPO in Kraft: Nunmehr besteht in Bezug auf ehemalige Ehegatten (eingetragene Partner) kein Zeugnisentschlagungsrecht mehr (§§ 156 bis 158 StPO). Diese neue Rechtslage steht in Konflikt mit anderen Verfahrensordnungen und schafft erneut eine verfassungsrechtlich fragwürdige Situation.