Das neue deutsche Geldwäschegesetz 2017

Die 4. Geldwäsche-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten das nationale Recht zur Bekämpfung der Geldwäsche bis zum 26. 6. 2017 anzupassen hatten. Nach einigen Schwierigkeiten gelang dies auch dem deutschen Gesetzgeber mit Gesetz vom 23. 6. 2017. Dieses Umsetzungsgesetz ist allerdings eher Beispiel für eine sehr bedenkliche Arbeit der Legislative als für rechtsstaatliche Rechtssetzung.