Mit der Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie wurden die Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Kredit- und Finanzinstitute erstmals übersichtlich in einem eigenen Gesetz, dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG),BGBl I 2016/118, zuletzt geändert mit Verlautbarung des WiEReG durch BGBl I 2017/136. zusammengefasst. Weiters wurde ein wichtiger Teilbereich der 4. Geldwäsche-RL mit einem besonderen Gesetz, dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG),BGBl I 2017/136. umgesetzt. Dieses Gesetz, das seit 16. 9. 2017 nur hinsichtlich der neuen Definition des wirtschaftlichen Eigentümers in Kraft ist, tritt bezüglich der sonstigen Bestimmung mit 15. 1. 2018 in Kraft.Ziel dieses Artikels ist es, wichtige ausgewählte Aspekte der 4. Geldwäsche-RL und deren Umsetzung in Österreich aus Sicht der Banken kritisch zu beleuchten und allenfalls Verbesserungen sowie weiteren Handlungsbedarf aufzuzeigen.