BGH zur Tatentdeckung durch ausländische Behörden und zur Berücksichtigung von CMS bei der Strafbemessung

In einer aktuellen Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH)BGH 9. 5. 2017, 1 StR 265/16. finden sich äußerst praxisrelevante Ausführungen zur Tatentdeckung durch ausländische Behörden als Sperrgrund für die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige sowie zur Berücksichtigung von Compliance-Management-Systemen (CMS) bei der Bemessung von gegen Unternehmen zu verhängenden Geldbußen. Die vom BGH getroffenen Kernaussagen lassen sich – obwohl die einschlägige Rechtslage in Deutschland und Österreich nicht ident ist – auch auf Österreich übertragen.