Richtlinie zur Bekämpfung von EU-Betrug angenommen

Nach fünfjährigen intensiven Verhandlungen verabschiedeten im Sommer 2017 der Rat und das Europäische Parlament die Richtlinie (EU) 2017/1271 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL).ABl L 198 vom 28. 7. 2017, 29. Die RL enthält Mindestvorschriften für den strafrechtlichen Schutz durch die Mitgliedstaaten. Sie ersetzt das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. 7. 1995 (PIF-Übereinkommen)ABl C 316 vom 27. 11. 1995, 48. samt den dazugehörigen Protokollen.