In der Praxis ist die Beurteilung, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Bindungswirkung zwischen abgabenrechtlichen und (finanz)strafrechtlichen Feststellungen besteht, oft nicht einfach. Einerseits ist fraglich, ob die Finanzstrafbehörden und Gerichte in einem Finanzstrafverfahren an abgabenbehördliche Feststellungen und Bescheide gebunden sind, andererseits stellt sich die Frage, ob es eine umgekehrte Bindungswirkung der strafgerichtlichen Entscheidungen in einem Abgabenverfahren gibt...