In den letzten Jahren ist am Arbeitsmarkt eine vermehrte Abkehr von der klassischen Schwarzarbeit, bei der Dienstnehmer grundsätzlich nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, hin zum Sozialbetrug im engeren Sinne zu beobachten. In diesen Fällen erfolgt eine korrekte Anmeldung der Dienstnehmer bei der Sozialversicherung, wobei jedoch bereits im Zeitpunkt der Anmeldung klar ist, dass Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG...