Einschränkungen des Bargeldverkehrs in Österreich und der EU?

Im Jahr 2010 sprach die Europäische Kommission noch folgende Empfehlung aus: „Die Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen als Zahlungsmittel bei Einzelhandelstransaktionen sollte die Regel sein. Eine Ausnahme davon ist nur aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben möglich […].“Empfehlung der Kommission vom 22. 3. 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, ABl L 83 vom 30. 3. 2010, 70. Seit geraumer Zeit machen jedoch Gerüchte über die Abschaffung von Bargeld in der EU die Runde und waren bereits wiederholt Anlass für die Europäische Kommission, zu betonen, keine derartigen Pläne zu verfolgen.Vgl zuletzt den Vizepräsidenten der Kommission Dombrovskis in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage E-000720/2017 des MdEP Karas (11. 5. 2017). Tatsächlich wäre dafür wohl eine Primärrechtsänderung erforderlich, da die Ausgabe von Euro-Banknoten (als Recht der EZB) bzw Euro-Münzen (als Recht der Mitgliedstaaten) in Art 128 AEUV vorgesehen ist.