Scheidet der einzige Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) als vorletzter Mitunternehmer aus und führt der Kommanditist nach Anwachsung den Betrieb der Gesellschaft als Einzelunternehmer fort, stellt sich im Fall nicht fristgerecht eingereichter Abgabenerklärungen die finanzstrafrechtlich bedeutsame Frage nach der Pflichtenträgerschaft.Dieser Beitrag gibt lediglich die persönliche Rechtsansicht der Verfasser wieder.