Strafverfahren weisen immer häufiger einen internationalen Bezug auf. Gleichzeitig machen Ermittlungsbehörden immer öfter von der Möglichkeit Gebrauch, ausländische Staaten im Wege der Rechtshilfe um Unterstützung bei ihrer Arbeit zu bitten. Nationale strafprozessuale Grundsätze im Generellen sowie die Beschuldigtenrechte und die Rechte sonstiger Dritter im Speziellen werden dabei auf eine besondere Probe gestellt. Die angestrebte Effektivität und die verfahrenstechnische Einfachheit stehen...