Ist die Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG in den Günstigkeitsvergleich einzubeziehen?

Seit der FinStrG-Novelle 2014 kann im Nahebereich von abgabenbehördlichen Prüfungs- bzw Kontrollmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen Selbstanzeige nur mehr bei zusätzlicher Entrichtung einer Abgabenerhöhung mit strafbefreiender Wirkung erstattet werden (§ 29 Abs 6 FinStrG).Im Detail dazu siehe Schrottmeyer, Selbstanzeige3 (2016) Rz 1499 ff.In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Vorschreibung des Zuschlags...