Strafrechtliche Verantwortung des Geschäftsführers für Finanzvergehen der juristischen Person

In seinem Urteil vom 5. 4. 2017, verb Rs C‑217/15 und C‑350/15, Orsi und Baldetti, präzisierte der EuGH die Verfahrensgarantie ne bis in idem dahingehend, dass das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft trotz rechtskräftiger Erledigung des Abgabenverfahrens gegen die juristische Person für denselben Sachverhalt zulässig ist. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit der Doppelverfolgung ist die Dualität von Verfahren und Sanktionen gegen zwei unterschiedliche Subjekte...