Ein Beschuldigter legt in einem Strafverfahren ein falsches Geständnis ab, um einen Mitbeschuldigten der Strafverfolgung zu entziehen: strafbare Begünstigung (§ 299 StGB) oder Straflosigkeit infolge Wahrung eines strafprozessualen Verteidigungsrechts (Aussagefreiheit)?