EuGH: Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch eine Justizbehörde

Lange Zeit wurde der EuGH dafür kritisiert, dass er in seiner Rechtsprechung zu strafrechtlichen Fragen, insb im Zusammenhang mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, zu wenig auf grundrechtliche Aspekte Rücksicht nehme. In jüngerer Zeit ist hier eine Richtungsänderung in seiner Rechtsprechung zu beobachten.