Die im Juni 2016 ergangene sog Schulfotografen-Entscheidung des OGHEvBl-LS 2016/116 = ZWF 2016/33, 212 = JBl 2016, 672 = AnwBl 2016, 508 = RZ 2016, 225. enthält grundlegende Aussagen zur Zulässigkeit privatrechtlichen Agierens von Amtsträgern. Diese werden anhand der für die Organe des Bundes geltenden organisationsrechtlichen Vorgaben einer kritischen Würdigung unterzogen.Der Autor war am Verfahren nicht beteiligt. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.