Zur Verfassungsmäßigkeit der Verwaltungsstrafbarkeit juristischer Personen

In seinem Erkenntnis vom 2. 12. 2016, G 497/2015, G 679/2015, ZWF 2017/8, 20, hat der VfGH Anträge zur teilweisen bzw vollständigen Aufhebung des VbVG ab- bzw zurückgewiesen. Das VbVG verstoße weder gegen den Schuldgrundsatz noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren. Unbeschadet der vom VfGH nicht weiter geprüften Möglichkeit, ob das VbVG bzw Teile desselben aus anderen, in den Anträgen nicht angeführten Gründen verfassungswidrig sein könnten,VfGH 2. 12. 2016, G 497/2015, G 679/2015...