(Neben-)Folgen einer Verurteilung nach dem VbVG

Das gerichtliche Strafverfahren gegen einen Verband endet im Fall einer Verurteilung regelmäßig mit der Verhängung einer Verbandsgeldbuße. Diese ist für das Unternehmen idR aber wirtschaftlich verkraftbar. Bis dato wenig Beachtung finden hingegen sonstige rechtliche sowie faktische Konsequenzen, die aus einer Verurteilung nach dem VbVG resultieren können.