Die novellierte Kronzeugenregelung aus Verteidigersicht

Nach der Einführung auf Probe von 1. 1. 2011 bis 31. 12. 2016 wurde mit dem nun verabschiedeten Strafprozessrechtsänderungsgesetz II 2016 die Kronzeugenregelung modifiziert. Zudem wurde die Begutachtungsfrist erneut auf weitere fünf Jahre verlängert. Die Regelung war schon bisher umstritten, und sie bleibt es auch. Aber was bedeutet die Neuregelung für die Beratungs- und Verteidigungsarbeit? Ist sie ein taugliches Mittel für die Praxis?