Digital verarbeitete Beweismittel – Sicherstellung einer Kopie ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft?

Das Oberlandesgericht Wien hatte über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien zu entscheiden, ob die Sicherstellung von Bildmaterial aus einer Bankomat-Videoüberwachung einer Anordnung der Staatsanwaltschaft bedarf oder ob diese von der Kriminalpolizei nach § 110 Abs 3 Z 1 lit d StPO von sich aus vorgenommen werden kann. Diese Entscheidung, die nur auf den ersten Blick das Bankgeheimnis betrifft (siehe Anm Pkt 2.1.), könnte in der Praxis auch Auswirkungen auf die Sicherstellung anderer...