Der elektronisch überwachte Hausarrest für Verwaltungsstraftäter?

Die Zuständigkeitsordnung der Verwaltungshaft nach dem VStG bewirkt eine Ungleichbehandlung der Verwaltungsstraftäter: Im Regelfall findet der Vollzug der Verwaltungsstrafe innerhalb des Verwaltungsregimes statt, das kein elektronisches Monitoring als Vollzugsform kennt. Nur wenn der Verwaltungsvollzug im Ausnahmefall im gerichtlichen Gefangenenhaus oder in der Strafvollzugsanstalt stattfindet, steht die Möglichkeit eines Vollzugs mittels elektronisch überwachtem Hausarrest in der Unterkunft...