Das Zollrecht sieht entsprechend einer jüngst erfolgten Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) sowie der Zollrechts-Durchführungsverordnung (ZollR-DV) vor, dass bei bestimmten Zollzuwiderhandlungen eine verwaltungsrechtliche Sanktion in Form einer Verwaltungsabgabe verhängt wird, soweit durch die Zuwiderhandlung nicht der Tatbestand eines Finanzvergehens erfüllt ist. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick über mögliche Fälle und die rechtlichen Rahmenbedingungen...