Die Regierungsvorlage zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 – EU-AbgÄG 2016 (RV 1190 BlgNR 25. GP) wurde vom Nationalrat in seiner 136. Sitzung vom 6. 7. 2016 in 3. Lesung – mit einem finanzstrafrechtlich relevanten Abänderungsantrag – angenommen. Am 14. 7. 2016 passierte das Gesetz den Bundesrat. Die Kundmachung erfolgte mit BGBl I 2016/77 vom 1. 8. 2016. Im Folgenden werden die Bestimmungen dieses Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, kurz dargestellt.