Im Urteil des OGH vom 6. 6. 2016, 17 Os 8/16d, ZWF 2016/33, 212, findet sich die Aussage, dass der Abschluss eines Vertrags keinen Vorteil iSd der Korruptionsstraftatbestände darstellen könnte, da sich ansonsten der Wertungswiderspruch ergäbe, dass der Amtsträger (bzw der von ihm vertretene Rechtsträger) zwar selbst eine vertraglich geschuldete Leistung erbringen müsste, sich jedoch durch die Annahme der Gegenleistung strafbar machen könnte. Zudem sei wirtschaftlich betrachtet bei einem...