Zur Übermittlung von Daten an die Finanzstrafbehörden

Die Informations- und Datenbeschaffung ist für eine effiziente Strafverfolgung durch die Finanzstrafbehörden unabdingbar. Oft kommt ein Finanzstrafverfahren erst in Gang, weil in einem anderen Strafverfahren zufällig finanzstrafrechtlich brisante Informationen erlangt wurden. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, auf welcher Rechtsgrundlage und innerhalb welcher Grenzen Gerichte, Staatsanwaltschaften (StA) und Kriminalpolizei (KriPo) Daten an die Finanzstrafbehörden weitergeben dürfen...