Die strafrechtliche Praxis hat gezeigt, dass mitunter auch ein Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts in den Fokus strafbehördlicher Ermittlungen rücken kann, ohne dass gleichzeitig auch das Kreditinstitut selbst nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) einer strafbaren Handlung beschuldigt wird. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach der bei der Sachverhaltsaufklärung anzuwendenden Zwangsmaßnahme. In Betracht kommen vor allem die „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte...