Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016

Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016,BGBl I 2016/26. mit dem die Strafprozessordnung (StPO), das Strafvollzugsgesetz (StVG) und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) abgeändert werden, ist mittlerweile kundgemacht worden, die Neuerungen in der StPO werden gem § 514 Abs 32 ff StPO gestaffelt ab 1. 6. 2016 in Kraft treten.Das Schwergewicht dieses Beitrags liegt in der Besprechung der Änderungen, die der an dieser Stelle schon besprocheneRebisant/Schmieder, Ministerialentwurf...