Gerichtliche Zuständigkeit bei mehrfachem Wohnsitzwechsel

Der OGH hatte über einen Beschluss des OLG Linz zu entscheiden, in dem ausgesprochen wurde, dass eine Zusammenrechnung der strafbestimmenden Wertbeträge für das Erreichen der Wertgrenze für die gerichtliche Zuständigkeit dann nicht zu erfolgen hätte, wenn der Angeklagte aufgrund mehrerer Wohnsitzwechsel im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Finanzämter Einkommensteuer hinterzogen hat.