Die (vorsätzliche) Einreichung unrichtiger Steuererklärungen und dadurch bewirkte Abgabenverkürzungen gehen oft einher mit der Erstellung und Einreichung unrichtiger Bilanzen/Jahresabschlüsse. Während die Erstellung unrichtiger Bilanzen/Jahresabschlüsse vielfach auf eine Besserdarstellung des Unternehmens abzielt, um insb Anleger oder Gläubiger zu täuschen, laufen Bilanzfälschungen im Zusammenhang mit Finanzvergehen gerade darauf hinaus, dass die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schlechter...