Im Zuge seiner Neuorientierung und Anpassung an europäische Standards hat Liechtenstein nunmehr auch die Ausweitung der (kleinen) Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen auf den 1. 1. 2016 im nationalen Recht eingeführt – allerdings ohne die in Liechtenstein lediglich als Übertretung ausgestaltete Steuerhinterziehung miteinzubeziehen. Ohne größere Diskussionen wurde die entsprechende Abänderung des Rechtshilfegesetzes im Oktober und November 2015 im Landtag beraten und schließlich, wie von der Regierung beantragt, verabschiedet. Somit werden auf der Basis des Prinzips der Gegenseitigkeit und der beiderseitigen Strafbarkeit in Liechtenstein gerichtlich strafbare Fiskaldelikte wie zB Steuerbetrug neu rechtshilfefähig werden. Offen bleibt, wie lange Liechtenstein sich noch einer Rechtshilfe bei Steuerhinterziehungen verwehren können wird.