Praxisfall: offenkundiger Schreibfehler der Behörde

Das BFG hat sich mit der Frage beschäftigt, ob bzw wann ein offenkundiger Schreibfehler iSd § 170 FinStrG vorliegt und ob ein derart fehlerhafter Bescheid durch die erlassende Behörde zum Nachteil des Beschuldigten berichtigt werden kann.