Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2015 (RV 896 BlgNR 25. GP) wurde vom Nationalrat in seiner 109. Sitzung vom 9. 12. 2015 in 3. Lesung – hinsichtlich des finanzstrafrechtlichen Teils ohne Abänderungen – angenommen. Am 17. 12. 2015 passierte das Gesetz den Bundesrat und wurde am 28. 12. 2015 im BGBl I 2015/163 kundgemacht. Im Folgenden sollen die Bestimmungen dieses Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, dargestellt werden.