Gestaltungsmissbrauch versus Finanzstrafrecht?

In ZWF 2015, 241, hat Cupal die Strafbarkeit von Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts aus Sicht der Praxis näher unter die Lupe genommen.Vgl Cupal, Die Strafbarkeit von Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts aus Sicht der Praxis, ZWF 2015, 241 (241 ff). Der folgende Beitrag soll als Replik die in vielerlei Hinsicht diametral entgegengesetzte Sicht der Finanzstrafbehörde auf die „Gratwanderung“ zwischen zulässiger Steuervermeidung, unzulässiger Steuerumgehung bzw Missbrauch und strafbarer Abgabenhinterziehung darstellen. Der Fokus liegt weniger auf dem allgemeinen bürgerlichen Recht als vielmehr auf dem Finanzstrafrecht.