§ 363a StPO per analogiam?

Der OGH hat sich in der Entscheidung vom 27. 8. 2015, 12 Os 51/15i,Vgl auch 27. 8. 2015, 12 Os55/15b. mit der (analogen) Anwendung des § 363a StPO ohne vorangegangenes Urteil des EGMR beschäftigt. Die Besonderheit des Falls lag darin begründet, dass sich der OGH mit den im Erneuerungsantrag vorgebrachten Grundrechtsverletzungen bereits im ordentlichen Rechtsmittelverfahren auseinandergesetzt und diese dort verneint hatte, wohingegen der VfGHVfGH 10. 3. 2015, G 180/2014, G 216/2014, G 232...