Die Anwendung des § 153 StGB (idF BGBl I 136/2004) ist im Schrifttum insb infolge des Libro-Urteils des OGH heftiger Kritik ausgesetzt. Die nunmehr aufgrund des Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄG) 2015 mit 1. 1. 2016 in Kraft tretende Neuregelung des § 153 StGB nimmt sich der in dieser Diskussion angesprochenen Fragen an.