Das Bestimmtheitsgebot im Finanzstrafrecht

Das (Finanz-)Strafrecht soll die Normadressaten ua dazu motivieren, sich rechtskonform zu verhalten. Als Voraussetzung dafür muss klar und unmissverständlich sein, welche Sachverhalte strafrechtlich sanktioniert werden. Eine unbestimmte oder vage formulierte strafrechtliche Norm lässt den Adressaten im Ungewissen, welche Kriterien für die Strafbarkeit herangezogen werden, und ist geeignet, diesen Zweck des Strafrechts zu vereiteln.Brandstetter, Das Bestimmtheitsgebot im (Steuer-) Strafrecht...