Beinahe zehn Jahre sind seit der Bekanntmachung der 3. GeldwäscherichtlinieRichtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 309 vom 25. 11. 2005, S 15. im EU-Amtsblatt vergangen. Die Richtlinie wurde damals als wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung innerhalb der EU angesehen. In Österreich...