Offshore-Strukturen: Anwendbarkeit der materiellrechtlichen steuerlichen Korrekturmöglichkeiten im österreichischen und deutschen Steuerstrafrecht

Werden „Offshore-Strukturen“ abgabenrechtlich nicht anerkannt, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen dies auch zu einer finanzstrafrechtlichen Verantwortung führt. Der vorliegende Beitrag widmet sich insb den strafrechtlichen Konsequenzen im Fall der Nichtanerkennung infolge Missbrauchs (§ 22 BAO). Dieser Artikel stellt die Zusammenfassung des ausführlichen Beitrags im Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 (Hrsg Roman Leitner) dar, der kürzlich im Linde Verlag erschienen ist.