In Österreich ist derzeit im Rahmen eines Abgabenverfahrens eine Einholung von Kontoinformationen bei Banken nicht möglich.Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) ist im hier interessierenden Zusammenhang nur aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung gegenüber den Staatsanwaltschaften bzw bei eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen gegenüber den Finanzbehörden möglich. Nunmehr werden im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 als Maßnahme zur Gegenfinanzierung...