Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Zuge ihrer Ermittlungen der letzten Jahre im Lebensmittelhandel, Baustoffhandel und Elektronikhandel eine Reihe von Kartellbußverfahren mittels einvernehmlicher Verfahrensbeendigung abgeschlossen. Dadurch konnte eine Vielzahl von Verfahren zeitnah beendet werden und die Behörde die freiwerdenden Ressourcen für weitere Kartellverfahren einsetzen. Überwiegend wurde die Vorgehensweise der Behörde, Kartellverfahren einvernehmlich zu beenden, von der...