Die Frage, ob die EU aus kompetenzrechtlicher Sicht der EMRK beitreten kann, wurde vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon vom EuGH in einem Gutachten verneint.EuGH 28. 3. 1996, Gutachten 2/94, Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Slg 1996, I-1759 ff. Durch den Vertrag von Lissabon wurden in Gestalt von Art 6 Abs 2 EUV sowie des „Protokoll (Nr 8) zu Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union über den Beitritt...