Das EU-FinStrZG im Überblick

Mit dem kürzlich erlassenenDurch Art 1 des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2014 (2. AbgÄG 2014), BGBl I 2014/105. Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) setzt der Gesetzgeber Schritte in mehrere Richtungen: Er schließt Lücken in der Umsetzung bestimmter EU-Rechtsakte in Bezug auf den finanzstrafrechtlichen Bereich, stellt die teilweise bereits zuvor bestehenden Möglichkeiten zur Amts- bzw Rechtshilfe sowie zum Informationsaustausch...