Ministerialentwurf zum StRÄG 2015

Stärker als alle anderen Rechtsbereiche spiegelt das Strafrecht die Wertvorstellungen einer Gesellschaft wider. Der 40. Geburtstag des StGB 1975 gibt Anlass, kritisch zu beleuchten und zu prüfen, ob die Verhaltensnormen und Strafdrohungen auch heute noch den gesellschaftlichen Werten und Rahmenbedingungen entsprechen. Dies war erklärtes Ziel der vor zwei Jahren eingesetzten Arbeitsgruppe „StGB 2015“. Die im Bericht der ArbeitsgruppeBericht der Arbeitsgruppe StGB 2015, III-104 BlgNR 25. GP. dargestellten Reformvorschläge flossen gemeinsam mit anderen Änderungsvorschlägen in den hier behandelten Ministerialentwurf (ME) zum Strafrechtsänderungsgesetz (StRÄG) 2015 ein. Im Folgenden sollen die wesentlichen Neuerungen, mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsstrafrecht, dargestellt werden.